Ausgaben für Abos des öffentlichen Nahverkehrs können steuerlich geltend gemacht werden und von der Einkommenssteuer (IRPEF) des Jahres 2024 abgezogen werden, und zwar in Höhe von 19 Prozent auf einen Gesamtbetrag von bis zu 250 Euro.
Absetzbare Abonnements umfassen:
- Südtirol Pass
- Euregio Family Pass
- Südtirol Pass abo+
- Südtirol Pass 65+
Welche Ausgaben werden anerkannt?
- Um die Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen, muss die Zahlung über nachvollziehbare Zahlungsmethoden erfolgen, wie etwa mit Bankomatkarte, Kreditkarte oder Bank-Lastschrift. Im Falle von Kontrollen müssen die Zahlungsbelege der angegebenen Ausgaben aufbewahrt werden.
- Der Gesamtbetrag von 250 Euro kann neben den jährlichen Ausgaben für das eigene Südtirol Pass oder den Euregio Family Pass auch Abo-Jahrespauschale von Familienangehörigen, die steuerlich abhängig sind, umfassen.
- Nicht absetzbar sind außerdem Reiseausgaben, die mit dem Südtirol Pass oder Abonnements registriert wurden, wenn diese direkt vom Arbeitgeber erstattet werden.
Südtirol Pass Prepaid
Nutzer mit einem Südtirol Pass Prepaid müssen in den Abo-Ausgaben die Werte aller getätigten Aufladungen angeben, unabhängig davon, ob sie verwendet wurden oder nicht. Zudem müssen sie eigenständig alle Ausgaben für Park&Ride, Radlbox und Auslandsfahrten identifizieren und diese vom Betrag für die Steuererklärung abziehen.
Download des Ausgabenberichts
Eine Übersicht über deine Abo-Ausgaben des Jahres 2024 kannst du HIER anfordern und das vorab ausgefüllte Dokument direkt herunterladen oder dich mit deinem südtirolmobil-Benutzerkonto anmelden und unter „Ausgaben für das Abo 2024“ klicken.
STA/Ivan Brentegani