24h-Zugstreik
von Sa, 21 h bis So, 21 h / Mindestdienst nur eingeschränkt gewährleistet
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Tagesfahrschein Fahrradmitnahme

Soll das Fahrrad mit an Bord? Einiges gilt es zu beachten.

Für die Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln ist – zusätzlich zum Fahrschein für den Fahrgast – eine Tageskarte für die Fahrradmitnahme erforderlich. Mit diesem Fahrschein kann das Fahrrad am betreffenden Kalendertag für beliebig viele Fahrten mitgenommen werden. Bitte den Fahrschein unmittelbar vor Antritt der ersten Fahrt entwerten und den „aktiven“ Fahrschein im Falle einer Kontrolle vorzeigen

Bitte beachten: Die Fahrrad-Mitnahme in den Regionalzügen ist aus Platz- und Sicherheitsgründen limitiert und ist in den Bussen nur in einzelnen Fällen möglich. Dieser Tagesfahrschein gilt auch für die Fahrradmitnahme in der Rittner Seilbahn und in der Mendelbahn, nicht aber für die Seilbahnen nach Kohlern, Mölten, Vöran und Meransen.

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